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FG Münster Urteil v. - 8 K 6534/98 E EFG 2002 S. 327

Gesetze: EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 16 Abs 4, EStG § 34 Abs 1, EStG § 18 Abs 3

Freiberufler:

Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teilbereichs einer Arztpraxis

Leitsatz

Die Veräußerung des allgemeinmedizinischen Teilbereichs einer ärztlichen Praxis ist keine steuerbegünstigte Veräußerung einer Teilpraxis, wenn der Veräußerer weiterhin die Tätigkeitsbereiche "Psychotherapie" ind "Traditionelle Chinesische Medizin" ausübt, denn die einzelnen Tätigkeitsbereiche, bei denen jeweils die Behandlung von Patienten im Vordergrund steht, haben nicht eine so weitgehende organisatorische Selbständigkeit erlangt, dass sie Teilbetrieben im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 327
EFG 2002 S. 327 Nr. 6
SAAAB-11163

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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 29.08.2001 - 8 K 6534/98 E

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