Bindungswirkung der Bedarfswertfeststellung nach § 138 BewG für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur
Grunderwerbsteuer in Fällen der Anteilsvereinigung nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG - Befugnis des
Finanzamts zur Durchführung einer Folgeänderung (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)
Leitsatz
1) Der Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Grunderwerbsteuer nach § 17 Abs. 3 GrEStG
ist einerseits Folgebescheid im Verhältnis zu den Bescheiden über die Feststellung der Grundbesitzwerte (Bedarfswertfeststellungen)
nach § 138 BewG und andererseits Grundlagenbescheid im Verhältnis zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer.
2) Der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen zur Grunderwerbsteuer (Folgebescheid) ist nach
§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu ändern, soweit einer oder mehrere der nach § 138 BewG - mit bindender Wirkung - festgestellten
Grundbesitzwerte (Grundlagenbescheide) geändert werden.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1467 Nr. 23 EFG 2002 S. 1141 EFG 2002 S. 1141 Nr. 18 OAAAB-11147
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FG Münster, Urteil v. 12.06.2002 - 8 K 3618/01 GrE
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