Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses durch vorläufige Steuerfestsetzung während des Klageverfahrens
Leitsatz
Das für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis der Kläger entfällt entgegen der Auffassung des III.
Senats des BFH, wenn das Finanzamt während des Klageverfahrens hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen
gemäß § 10 Abs. 3 EStG im Hinblick auf beim BFH anhängige "Musterverfahren", die qualitativ mit beim BVerfG anhängigen Verfahren
zur Prüfung von verfassungsrechtlichen Streitigkeiten gleichzusetzen sind, die Steuerfestsetzung vorläufig vorgenommen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 586 EFG 2003 S. 586 Nr. 9 AAAAB-11143
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