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FG Münster Urteil v. - 8 K 2768/01 E EFG 2003 S. 586

Gesetze: AO 1977 § 165 Abs 1 S 2, AO 1977 § 165 Abs 1 S 2 Nr 3, EStG § 10 Abs 3, AO 1977 § 165 Abs 1

Verfahren:

Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses durch vorläufige Steuerfestsetzung während des Klageverfahrens

Leitsatz

Das für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis der Kläger entfällt entgegen der Auffassung des III. Senats des BFH, wenn das Finanzamt während des Klageverfahrens hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 EStG im Hinblick auf beim BFH anhängige "Musterverfahren", die qualitativ mit beim BVerfG anhängigen Verfahren zur Prüfung von verfassungsrechtlichen Streitigkeiten gleichzusetzen sind, die Steuerfestsetzung vorläufig vorgenommen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 586
EFG 2003 S. 586 Nr. 9
AAAAB-11143

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FG Münster, Urteil v. 04.12.2002 - 8 K 2768/01 E

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