Eigenheimförderung - Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher Überlassung der Wohnung an den dauernd getrennt
lebenden Ehegatten aufgrund eines Vergleiches; Nachholung von Abzugsbeträgen nicht von fortbestehender Nutzung zu eigenen
Wohnzwecken abhängig
Leitsatz
1) Überläßt der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit der Auflösung des gemeinsamen Haushalts mit den Kindern und der mit dem
Ehegatten zuvor bestehenden Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft aufgrund eines Vergleiches im Sinne des § 779 BGB seinem Ehegatten
eine Wohnung zur unentgeltlichen Nutzung, so wird die Wohnung aus Sicht des Steuerpflichtigen zu fremden Wohnzwecken genutzt.
Auch die (Mit-)Nutzung der Wohnung durch die gemeinsamen minderjährigen Kinder kann dem Steuerpflichtigen nicht als eigene
Nutzung zugerechnet werden, wenn das das Recht zur Aufenthaltsbestimmung umfassende Sorgerecht für die Kinder dem Ehegatten
zusteht.
2) Die Nachholung von nicht ausgenutzten Abzugsbeträgen im Sinne des § 10 e Abs 1 und 2 EStG ist auch in Veranlagungszeiträumen
möglich, in denen die Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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