Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last nach dem Kriterium der
Abänderbarkeit - Würdigung der für und gegen die Abänderbarkeit sprechenden Umstände
Leitsatz
1) Bleiben der Kapitalwert der zugesagten monatlichen Zahlungen zuzüglich der übernommenen Darlehensschuld offensichtlich
erheblich hinter dem Wert des übertragenen Mitunternehmeranteils einschließlich Sonderbetriebsvermögen zurück, liegt kein
anschaffungsähnlicher Vorgang, sondern ein Vertrag vor, mit dem gegen Zusage von Versorgungsleistungen der Übergang von existenzsicherndem
Vermögen auf die nächste Generation geregelt werden soll, ohne dass Leistung und Gegenleistung gegeneinander abgewogen worden
sind (Vermögensübergabevertrag gegen Versorgungsleistungen).
2) Die Qualifizierung eines Vertrags als Vermögensübergabevertrag gegen Versorgungsleistungen wird nicht dadurch in Frage
gestellt, dass neben dem Mitunternehmeranteil auch im Privatvermögen befindliche Grundstücke übertragen worden sind, für deren
Erwerb die Vertragsparteien eine bare Gegenleistung vereinbart haben.
3) Ob die vereinbarten monatlichen Zahlungen abänderbar und infolgedessen als dauernde Last anzusehen sind, ist durch Auslegung
des gesamten Vertragswerks zu ermitteln.
4) Zu den für und gegen eine Abänderbarkeit sprechenden Umständen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 694 EFG 2003 S. 694 Nr. 10 OAAAB-11121
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