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FG Münster Urteil v. - 7 K 2090/01 StB EFG 2001 S. 1622

Gesetze: AO 1977 § 83, GG Art 3 Abs 1, GVG § 175 Abs 2, GVG § 193, DVStB § 26 Abs 8, StBerG § 164 a

Steuerberaterprüfung:

Teilnahme einer zukünftigen Prüferin als Zuhörerin an einer Steuerberaterprüfung kein Verfahrensfehler

Leitsatz

1) Die Teilnahme einer Finanzbeamtin als Zuhörerin bei einer Steuerberaterprüfung zu dem Zweck, sie auf künftige Einsätze als Prüferin vorzubereiten, ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn sie in einem gegen einen der Prüfungsteilnehmer laufenden steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren tätig war.

2) Es ist allerdings nicht generell auszuschließen, dass eine feindselige oder unsachliche Einstellung eines Zuhörers gegenüber einem Kandidaten diesen in seiner Chancengleichheit beeinträchtigen könnte.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1622
VAAAB-11110

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FG Münster, Urteil v. 30.08.2001 - 7 K 2090/01 StB

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