Sammelauskunftsersuchen gegenüber Banken wegen Ermittlung von Steuern hinterziehenden Kunden
Leitsatz
1. Ein Sammelauskunftsersuchen ist zulässig, wenn die Finanzbehörde aus allgemeinen Publikationen, bereits eingegangenen Selbstanzeigen
und Erkenntnissen aus parallelen Steuerfahndungsmaßnahmen vermuten darf, dass es auch unter Mitwirkung des um Auskunft gebetenen
Steuerpflichtigen zu gleichgelagerten Steuerhinterziehungen gekommen ist.
2. Zur Verhältnismäßigkeit einzelner Auskunftsersuchen.
3. Ein Sammelauskunftsersuchen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 AO verstößt nicht gegen Art. 56, 58 EG.