Aufwendungen des Eigentümers für die Installation einer Heizöllageranlage auf einem teilweise mit einem Wohnrecht belasteten
Grundstück - anteiliger Abzug als dauernde Last
Leitsatz
Aufwendungen, die dem Eigentümer eines teilweise mit einem unentgeltlichen Wohnrecht belasteten Grundstück für die Installation
einer Heizöllageranlage entstehen, sind aufgrund der dem Eigentümer gemäß § 1093 BGB obliegenden Instandhaltungspflicht in
dem Umfang als dauernde Last abziehbar, der dem wohnrechtsbelasteten Grundstücksteil entspricht.
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Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 334 Nr. 6 EFG 2002 S. 671 KÖSDI 2002 S. 13335 Nr. 7 LAAAB-11093
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