Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer von seinem Arbeitgeber durchgeführten Außendiensttagung in Portugal als geldwerter
Vorteil zu versteuern?
Leitsatz
1. Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten einer mehrtägigen Außendiensttagung an der Algarve / Portugal sind insgesamt als
geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn die - isoliert betrachtet nicht lohnsteuerpflichtigen - Zuwendungen für die vormittäglichen
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von den zur Förderung des Betriebsklimas und der zukünftigen Zusammenarbeit getätigten
Zuwendungen im Rahmen der Nachmittags- und Abendgestaltung derart in den Hintergrund gedrängt werden, dass bei der gebotenen
einheitlichen Gesamtabwägung die gesamten Aufwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen sind.
2. Für dieses Abwägungsergebnis spricht bereits, wenn der zeitliche Umfang der nachmittags und abends angebotenen Sport-
und Spielprogramme, Stadterkundungen, Galadinners, etc. doppelt so groß ist wie der auf die vormittäglichen Fachvorträge und
Gruppenarbeit entfallende Zeitanteil.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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