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FG Münster Urteil v. - 5 K 6019/97 E

Gesetze: BGB § 242

Verfahren

Voraussetzungen einer bindenden tatsächlichen Verständigung

Leitsatz

1) Tatsächliche Verständigungen über Unsicherheiten der Sachverhaltsermittlung sind formfrei wirksam, sofern sie mit einem zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugten Amtsträger vereinbart worden sind und nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führen.

2) Über die Einigung im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung kann das Gericht Beweis erheben, indem die an den Verhandlungen über die Sachverhaltsfeststellung beteiligten Amtsträger und der steuerliche Berater des Steuerpflichtigen als Zeugen vernommen werden. Schriftform der tatsächlichen Verständigung ist nicht erforderlich.

Fundstelle(n):
UAAAB-11064

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FG Münster, Urteil v. 28.09.2000 - 5 K 6019/97 E

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