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FG MÜNSTER Urteil v. - 5 K 6012/98 U EFG 2001 S. 659

Gesetze: UStG § 2 Abs 1, UStG § 2 Abs 3, UStG § 2 Abs 3 Satz 1, UStG § 15 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 Satz 1

Umsatzsteuer

Unternehmereigenschaft von Deponiebetreibern als Beliehene

Leitsatz

1) Umsatzsteuerrechtlich Leistender ist regelmäßig der zivilrechtlich zur Leistung Verpflichtete, vorausgesetzt, dass er die Leistung auch wirklich erbracht hat. Dies ist in der Regel derjenige, der die Lieferungen und sonstigen Leistungen im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt.

2) Ein Deponiebetreiber kann ungeachtet der Tatsache, dass er als "beliehener Unternehmer" mit der Abfallentsorgung eine öffentliche Aufgabe erfüllt, Unternehmer sein. Die Unternehmereigenschaft Beliehener bestimmt sich nach § 2 Abs. 1 UStG; sie fallen nicht unter § 2 Abs. 3 Satz 2 UStG.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 659
KAAAB-11063

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG MÜNSTER, Urteil v. 24.11.2000 - 5 K 6012/98 U

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