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FG MÜNSTER Urteil v. - 5 K 5966/97 E, G EFG 2001 S. 630EFG 2003 S. 100

Gesetze: EStG § 15 Abs 2, AO 1977 § 42

Gewerblicher Grundstückshandel

Zurechnung von Objekten einer beherrschten Kapitalgesellschaft

Leitsatz

1) Bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels sind dem Steuerpflichtigen im Rahmen der 3-Objekt-Grenze auch Objekte einer von ihm als Alleingesellschafter rechtlich und tatsächlich beherrschten Kapitalgesellschaft zuzurechnen.

2) Verwirklicht der Alleingesellschafter absprachegemäß weitere Merkmale des steuerbaren Tatbestands und beherrscht er über die Gestaltung und Ausführung des Gesamtplans den Geschehensablauf und hat er ferner teil an dem wirtschaftlichen Erfolg des Handelns mit Grundstücken über das vom Dritten zu zahlende Entgelt, ist eine gewerbliche Tätigkeit des Alleingesellschafters aufgrund mittelbarer Tatbestandsverwirklichung gegeben, weil die Zwischenschaltung der GmbH mangels wirtschaftlich vernünftiger Gründe "nur formal" und damit gestaltungsmißbräuchlich und steuerlich unbeachtlich i.S. von § 42 AO ist.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 630
EFG 2003 S. 100
AAAAB-11062

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FG MÜNSTER, Urteil v. 24.11.2000 - 5 K 5966/97 E, G

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