Zurechnung von Objekten einer beherrschten Kapitalgesellschaft
Leitsatz
1) Bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels sind dem Steuerpflichtigen im Rahmen der 3-Objekt-Grenze auch
Objekte einer von ihm als Alleingesellschafter rechtlich und tatsächlich beherrschten Kapitalgesellschaft zuzurechnen.
2) Verwirklicht der Alleingesellschafter absprachegemäß weitere Merkmale des steuerbaren Tatbestands und beherrscht er über
die Gestaltung und Ausführung des Gesamtplans den Geschehensablauf und hat er ferner teil an dem wirtschaftlichen Erfolg des
Handelns mit Grundstücken über das vom Dritten zu zahlende Entgelt, ist eine gewerbliche Tätigkeit des Alleingesellschafters
aufgrund mittelbarer Tatbestandsverwirklichung gegeben, weil die Zwischenschaltung der GmbH mangels wirtschaftlich vernünftiger
Gründe "nur formal" und damit gestaltungsmißbräuchlich und steuerlich unbeachtlich i.S. von § 42 AO ist.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 630 EFG 2003 S. 100 AAAAB-11062
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FG MÜNSTER, Urteil v. 24.11.2000 - 5 K 5966/97 E, G
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