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FG Münster Urteil v. - 5 K 3706/98 E EFG 2002 S. 960

Gesetze: EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 6 Abs 6, EStG § 6 Abs 6 S 2, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 1 S 2, EStG § 4 Abs 1

Betriebsaufspaltung:

Übertragung einer Beteiligung an einer GmbH auf eine andere GmbH im Wege der verdeckten Einlage - Gewinnrealisierung durch vorangegangene Entnahme

Leitsatz

1) Überträgt ein Steuerpflichtiger eine zum Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens gehörende (100%ige) GmbH-Beteiligung im Wege der verdeckten Einlage auf eine andere GmbH, so entsteht ein Entnahmegewinn in Höhe des Betrags, um den der Teilwert der Beteiligung deren Buchwert übersteigt.

2) Die bis zum geltende Sonderregelung, wonach Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ohne Gewinnrealisierung von der Besitz- auf die Betriebskapitalgesellschaft übertragen werden konnten, gilt für Übertragungen auf eine dritte Rechtsperson (andere GmbH) selbst dann nicht, wenn der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Übertragung auch alleiniger Inhaber der Gesellschaftsanteile an dieser Rechtsperson (GmbH) war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 77 Nr. 2
EFG 2002 S. 960
WAAAB-11046

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FG Münster, Urteil v. 11.04.2002 - 5 K 3706/98 E

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