Leistungen eines an einer Bauträgergesellschaft beteiligten Architekten an diese - umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch gegen
Entgelt oder durch Gewinnbeteiligung abgegoltener Gesellschafterbeitrag?
Leitsatz
1. Erbringt ein als Kommanditist an einer Bauträgergesellschaft (KG) beteiligter Architekt Leistungen an diese und werden
die ihm dabei entstandenen Betriebsausgaben von der KG in der Weise übernommen, dass sie diese Betriebsausgaben in ihre eigene
Buchführung einstellt und zum Ausgleich eine entsprechende Gutschrift auf ihrem gegen den Architekten (Kommanditisten) gerichteten
Forderungskonto vornimmt, liegt bezüglich der Architektenleistungen ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch gegen (Sonder-)
Entgelt vor.
2. Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung ist es ohne Bedeutung, dass die Betriebsausgaben, die dem Architekt (Kommanditist)
im Zusammenhang mit seinen gegenüber der KG erbrachten Architektenleistungen entstanden sind, ertragsteuerrechtlich dessen
Sonderbetriebsausgaben als Kommanditist der KG zuzuordnen sind.
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