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FG MÜNSTER Urteil v. - 5 K 1280/97 U EFG 2001 S. 463

Gesetze: UStG § 1 Abs 1 Nr 1

Umsatzsteuer

Leistungen eines an einer Bauträgergesellschaft beteiligten Architekten an diese - umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch gegen Entgelt oder durch Gewinnbeteiligung abgegoltener Gesellschafterbeitrag?

Leitsatz

1. Erbringt ein als Kommanditist an einer Bauträgergesellschaft (KG) beteiligter Architekt Leistungen an diese und werden die ihm dabei entstandenen Betriebsausgaben von der KG in der Weise übernommen, dass sie diese Betriebsausgaben in ihre eigene Buchführung einstellt und zum Ausgleich eine entsprechende Gutschrift auf ihrem gegen den Architekten (Kommanditisten) gerichteten Forderungskonto vornimmt, liegt bezüglich der Architektenleistungen ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch gegen (Sonder-) Entgelt vor.

2. Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung ist es ohne Bedeutung, dass die Betriebsausgaben, die dem Architekt (Kommanditist) im Zusammenhang mit seinen gegenüber der KG erbrachten Architektenleistungen entstanden sind, ertragsteuerrechtlich dessen Sonderbetriebsausgaben als Kommanditist der KG zuzuordnen sind.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 463
NAAAB-11036

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG MÜNSTER, Urteil v. 16.10.2000 - 5 K 1280/97 U

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