Zerlegungsbescheid - Zur Frage der Festsetzungsverjährung und der Bindungswirkung der Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung
Leitsatz
1. Die Änderungsvorschrift des § 189 AO stellt lediglich eine besondere Regelung zur Änderung oder Nachholung von Zerlegungsbescheiden
dar. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist oder ein Außer-Kraft-Setzen der Verjährungsvorschriften wird hierdurch nicht bewirkt.
2. Die Entscheidung darüber, ob eine gewerbesteuerliche Organschaft gegeben ist, wird in der Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung
des Organträgers getroffen. Die dort getroffenen Feststellungen sind auch für die Folgebescheide (Zerlegungsbescheide) bindend
und können nicht Gegenstand einer rechtlichen Überprüfung im Zerlegungsverfahren sein.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 6 UAAAB-11025
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FG MÜNSTER, Urteil v. 14.08.2000 - 4 K 3886/98 Zerl
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