Verlustberücksichtigung bei späterem Hinzuerwerb von
Anteilen
Leitsatz
Für wesentliche Beteiligungen,
die im Rahmen der Gründung einer Kapitalgesellschaft ent-geltlich erworben
wurden, erfolgt eine Verlustberücksichtigung nach
§ 17 Abs. 2 S. 4 lit. a
EStG auch hinsichtlich späterer Anteilserwerbe.
Weitere Zusatzerfordernisse - wie die Frist nach
§ 17 Abs. 2 S. 4 lit. b
EStG - sind insoweit nicht zu beachten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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