Zeitpunkt der Steuerentstehung und Umfang der Bereicherung bei mittelbarer Grundstücksschenkung in Herstellungsfällen
Leitsatz
Wegen der Besonderheiten der mittelbaren Grundfstücksschenkung in Herstellungsfällen ist hinsichtlich des Zeitpunktes der
Entstehung der Schenkungsteuer einheitlich auf den Zeit-punkt der Bezugsfertigkeit abzustellen. Bauzeitzinsen und Vorsteuererstattungen
sind als zu-sätzliche Bereicherungen in die Berechnung der Schenkungsteuer bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung einzubeziehen,
wenn das übertragene Geld einschließlich dieser Be-träge die Baukosten übersteigt. Auf die Zinsen bzw. das Kapital vom Beschenkten
gezahlte Ertrag- und Vermögensteuern sind vom Wert der Bereicherung abzusetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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