Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG MÜNSTER Urteil v. - 3 K 3650/96 E EFG 2000 S. 1116

Gesetze: EStG § 2 Abs 5EStG § 2 Abs 6EStG § 10 Abs 1 Nr 4EStG § 51aEStR 1994 Abschn 101 KiStG/NW § 4 AO § 163 Abs 1 Satz 1

Sonderausgaben

Abzug tatsächlich gezahlter Beiträge an eine keine Kirchensteuer erhebende Religionsgemeinschaft

Leitsatz

1. Die Kirchensteuer bemisst sich nach der vom Finanzamt unter Anrechnung etwaiger Körperschaft- und Kapitalertragsteuern für das Kalenderjahr festgesetzten Einkommensteuer.

2. Steuerpflichtige, die einer Freikirche oder sonstigen mindestens in einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, können ihre tatsächlich gezahlten Mitgliedsbeiträge in dem Umfang als Sonderausgaben abziehen, in dem - bei gedanklich unterstellter Zugehörigkeit zu einer Kirchensteuer erhebenden Kirche - Kirchensteuer angefallen wäre.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1116
OAAAB-10992

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG MÜNSTER, Urteil v. 04.05.2000 - 3 K 3650/96 E

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen