Unentgeltliche Übertragung von Anteilen an einer neu gegründeten GbR durch Aufnahme von Gesellschaftern ohne Einlageverpflichtung
- Abgrenzung zur (gemischten) Schenkung von Einzelwirtschaftsgütern
Leitsatz
Wird eine GbR in der Weise gegründet, dass ein Beteiligter Grundbesitz, Bausparguthaben und andere Vermögensgegenstände gegen
Gewährung von Gesellschaftsrechten einbringt, während die übrigen Gesellschafter keine Einlage zu erbringen haben, und werden
die auf dem Grundbesitz lastenden dinglichen und schuldrechtlichen Verpflichtungen sowie weitere persönliche Verbindlichkeiten
des Einbringenden von den Gesellschaftern mit schuldbefreiender Wirkung übernommen, liegt keine (gemischte) Schenkung von
Einzelwirtschaftsgütern vor, sondern eine freigebige Zuwendung von Gesellschaftsanteilen des Einbringenden an die übrigen
Gesellschafter.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1102 EFG 2002 S. 1102 Nr. 17 DAAAB-10987
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FG Münster, Urteil v. 16.05.2002 - 3 K 7831/99 Erb
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