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FG Münster Urteil v. - 3 K 2772/98 E EFG 2003 S. 767

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 10 Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 1 S 2, EStG § 9 Abs 1

Werbungskosten:

Abzug der Aufwendungen einer Krankenschwester für die Ausbildung zur Pharmareferentin als Werbungskosten

Leitsatz

Die Aufwendungen einer Krankenschwester für die Ausbildung zur Pharmareferentin sind als Fortbildungskosten abziehbare Werbungskosten, da der Abschluss "Geprüfter Pharmareferent" eine abgeschlossene Berufsausbildung gemäß der Verordnung über die berufliche Fortbildung zum "Geprüften Pharmareferenten" vom voraussetzt und ein enger inhaltlich materieller Bezug der bisherigen Tätigkeit als Krankenschwester zu der später ausgeübten Tätigkeit als Pharmareferentin wegen des gemeinsamen naturwissenschaftlich- medizinischen Schwerpunkts besteht.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 767
EFG 2003 S. 767 Nr. 11
INF 2003 S. 207 Nr. 6
WAAAB-10972

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FG Münster, Urteil v. 05.12.2002 - 3 K 2772/98 E

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