Wegfall des
Betriebsvermögensfreibetrags für ererbte Kommanditanteile bei
Betriebsaufgabe innerhalb der Behaltensfrist
Leitsatz
1) Die in der
Nachversteuerungsvorschrift des
§ 13 Abs. 2a Satz 3
ErbStG a.F. enthaltenen Tatbestandsmerkmale der
"Veräußerung" und "Aufgabe" sind im Sinne des
ertragsteuerrechtlichen Begriffsverständnisses (§ 16 Abs. 1, 3
EStG) auszulegen.
2) Die Tatbestandserfüllung nach
§ 13 Abs. 2a Satz 3
ErbStG a.F., § 16 Abs. 1, 3
EStG wird nicht dadurch ausgeschlossen,
dass die Betriebsveräußerung oder -aufgabe zwangsweise erfolgt (vgl.
auch FG Münster,
EFG 2001, 1511).
4) Bei erzwungener Betriebsaufgabe,
insbesondere infolge Insolvenz, können unter den Voraussetzungen der
§§
163,
227 AO im Einzelfall
Billigkeitsmaßnahmen gewährt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1486 EFG 2003 S. 1486 Nr. 20 FR 2004 S. 822 Nr. 14 DAAAB-10961
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FG Münster, Urteil v. 26.06.2003 - 3 K 1032/01 Erb
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