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FG Münster Urteil v. - 3 K 1032/01 Erb EFG 2003 S. 1486

Gesetze: EStG § 15 Abs 1EStG § 15 Abs 1 Nr 2EStG § 16ErbStG i.d.F. des Standortsicherungsgesetzes vom § 13 Abs 2a

Erbschaftsteuer:

Wegfall des Betriebsvermögensfreibetrags für ererbte Kommanditanteile bei Betriebsaufgabe innerhalb der Behaltensfrist

Leitsatz

1) Die in der Nachversteuerungsvorschrift des § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a.F. enthaltenen Tatbestandsmerkmale der "Veräußerung" und "Aufgabe" sind im Sinne des ertragsteuerrechtlichen Begriffsverständnisses (§ 16 Abs. 1, 3 EStG) auszulegen.

2) Die Tatbestandserfüllung nach § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a.F., § 16 Abs. 1, 3 EStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Betriebsveräußerung oder -aufgabe zwangsweise erfolgt (vgl. auch FG Münster, EFG 2001, 1511).

3) Eine Betriebsaufgabe i.S. der § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a.F., § 16 Abs. 3 EStG setzt nicht voraus, dass die Gesellschaft handelsrechtlich beendet wird.

4) Bei erzwungener Betriebsaufgabe, insbesondere infolge Insolvenz, können unter den Voraussetzungen der §§ 163, 227 AO im Einzelfall Billigkeitsmaßnahmen gewährt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1486
EFG 2003 S. 1486 Nr. 20
FR 2004 S. 822 Nr. 14
DAAAB-10961

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FG Münster, Urteil v. 26.06.2003 - 3 K 1032/01 Erb

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