Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Urteil v. - 2 K 334/00 Kg EFG 2001 S. 1560

Gesetze: EStG § 32 Abs 3EStG § 32 Abs 4EStG § 32 Abs 5EStG § 63 Abs 1EStG § 63 Abs 1 S 1EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1EStG § 63 Abs 1 S 2 BerufsausbildungsG § 14 BaFöG § 15 a EStG § 32 Abs 1, 3 - 5, § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, S 2

Kindergeld:

Zeitpunkt der Beendigung einer Berufsausbildung

Leitsatz

1) Die Berufsausbildung ist beendet, wenn das Kind sein Berufsziel erreicht hat, d.h. regelmäßig mit Ablegung der letzten Prüfungsleistung, oder wenn das Kind die Ausbildung nicht mehr ernsthaft betreibt.

2) Der Zeitpunkt der Ablegung der letzten Prüfung ist - jedenfalls bei deren Bestehen - grundsätzlich auch dann maßgeblich, wenn das Kind nach erfolgloser Erstprüfung eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufgenommen hat.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1560
DAAAB-10948

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Münster, Urteil v. 24.08.2001 - 2 K 334/00 Kg

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen