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FG Münster Urteil v. - 2 K 1251/90 E EFG 2002 S. 837

Gesetze: AO 1977 § 180 Abs 1 S 1AO 1977 § 182 Abs 1AO 1977 § 182 Abs 1 S 1AO 1977 § 175 Abs 1AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 1AO 1977 § 119 Abs 1AO 1977 § 122 Abs 1, AO 1977 § 124 Abs 1AO 1977 § 179 Abs 2AO 1977 § 180 Abs 1

Verfahren:

Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden

Leitsatz

Die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides für einen Folgebescheid kann selbst dann bestehen, wenn das Feststellungsfinanzamt über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus Besteuerungsgrundlagen festgestellt hat. Die Annahme einer Bindungswirkung setzt allerdings auch in einem solchen Fall voraus, dass der Feststellungsbescheid an die materiell-rechtlich betroffenen Personen adresiert und ihnen gegenüber mit einem solchen Inhalt wirksam geworden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 837
EFG 2002 S. 837 Nr. 13
ZAAAB-10945

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FG Münster, Urteil v. 13.12.2001 - 2 K 1251/90 E

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