Abgrenzung zwischen
Berufsausbildungs- und Fortbildungskosten bei Aufwendungen für ein
Erststudium im dualen System
Leitsatz
1) Aufwendungen einer
Steuerfachgehilfin für ein im dualen System betriebenes Erststudium der
Fachrichtung Wirtschaft (Schwerpunkt Steuer- und Revisionswesen) mit dem Ziel
eines Abschlusses als Dipl.-Betriebswirt/-in (FH) sind Ausbildungskosten, die
in den Grenzen des
§ 10 Abs. 1 Nr. 7
EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind.
2) Dies gilt unabhängig davon,
ob der Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit in dem bisherigen
Aufgabenbereich nach Abschluss des Studiums unverändert fortsetzen will.