Zur Überprüfung der
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung
Leitsatz
1) Bei einer auf Dauer angelegten
Vermietungstätigkeit kann die Einkunftserzielungsabsicht nur in
Ausnahmefällen verneint werden.
2) Ein solcher Ausnahmefall liegt bei
der Vermietung einer Ferienwohung vor, wenn auch bei Außerachtlassung von
Zinsaufwendungen und AfA die Mieteinnahmen über Jahre nicht die laufenden
Verwaltungskosten decken und auch eine Zukunftsprognose ergibt, dass insgesamt
über einen Zeitraum von 30 Jahren auch bei optimistischer Schätzung
der zukünftigen Mieteinnahmen kein Gesamtüberschuss erzielt wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1698 GAAAB-10934
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FG Münster, Urteil v. 11.06.2003 - 1 K 6534/99 E, F