Berücksichtigung des Entlassungsgeldes eines Zivildienstleistenden beim anteiligen Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 S. 6
EStG
Leitsatz
1) Das Entlassungsgeld eines Zivildienstleistenden ist als Überbrückungshilfe für die Zeit nach Beendigung der Dienstzeit
nicht lediglich dem auf die Entlassung folgendem Monat, sondern einem zeitlich nicht fest umrissenen, im Einzelfall möglicherweise
unterschiedlich langem Zeitraum zuzurechnen.
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Fundstelle(n): DB 2001 S. 2274 Nr. 43 EFG 2001 S. 1222 AAAAB-10910