Sind Schadensersatzzahlungen als nachträgliche Anschaffungskosten zu behandeln oder als sofort abziehbare Werbungskosten
bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen?
Leitsatz
Erwirbt ein Miteigentümer im Rahmen einer Bauherrengesellschaft aufgrund einer von allen Bauherren genehmigten Planänderung
eine größere Gewerbefläche als im notariellen Kaufvertrag angegeben und leistet er dem Miteigentümer, der infolge der Planänderung
eine entsprechend kleinere Fläche erworben hat, aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs Schadensersatz, sind die diesbezüglichen
Aufwendungen einschließlich Zinsen und Prozesskosten keine sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung, sondern nachträgliche Anschaffungskosten für die - tatsächlich größere - Gewerbefläche.
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