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FG MÜNSTER Urteil v. - 1 K 3810/98 E EFG 2001 S. 963

Gesetze: EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 21 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 1

Immobilien

Sind Schadensersatzzahlungen als nachträgliche Anschaffungskosten zu behandeln oder als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen?

Leitsatz

Erwirbt ein Miteigentümer im Rahmen einer Bauherrengesellschaft aufgrund einer von allen Bauherren genehmigten Planänderung eine größere Gewerbefläche als im notariellen Kaufvertrag angegeben und leistet er dem Miteigentümer, der infolge der Planänderung eine entsprechend kleinere Fläche erworben hat, aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs Schadensersatz, sind die diesbezüglichen Aufwendungen einschließlich Zinsen und Prozesskosten keine sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern nachträgliche Anschaffungskosten für die - tatsächlich größere - Gewerbefläche.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 963
TAAAB-10908

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG MÜNSTER, Urteil v. 13.03.2001 - 1 K 3810/98 E

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