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FG Münster Urteil v. - 1 K 3648/01 F EFG 2003 S. 39

Gesetze: EStG § 34 Abs 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 18 Abs 3

Veräußerungsgewinn:

Veräußerungsgewinn - Gewinn aus Auflösung des Versorgungswerks nicht tarifbegünstigt

Leitsatz

Der Gewinn aus der lediglich im zeitlichen, nicht aber im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung erfolgten Auflösung des Versorgungswerks ist dem laufenden Gewinn zuzurechnen und daher nicht tarifbegünstigt.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 39
EFG 2003 S. 39 Nr. 1
JAAAB-10907

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FG Münster, Urteil v. 10.09.2002 - 1 K 3648/01 F

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