1.) Eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages gemäß § 28 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 1 GewStG kommt nicht in Betracht, wenn
am Ort der Betriebsstätten keine Arbeitnehmer i.S.d. § 1 Abs. 2 LStDV beschäftigt werden.
2.) Eine Zerlegung in einem besonderen Fall i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 GewStG kommt nur dann in Betracht, wenn eine Zerlegung
nach den §§ 28-31 GewStG zu einem offenbar unbilligen Ergebnis führt. Erforderlich hierfür ist ein erhebliches Missverhältnis
zwischen der fehlenden Zerlegung und den sich auf Grund der Betriebsstätten in den einzelnen Gemeinden ergebenden wirtschaftlichen
Lasten.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 635 EFG 2003 S. 635 Nr. 9 ZAAAB-10906
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FG Münster, Urteil v. 19.12.2002 - 1 K 3599/98 Zerl