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Körperschaftsteuer | Rücklagenbildung und Vermögenszuführung bei steuerbegünstigten Körperschaften (§ 5 KStG; § 58 AO)
Die II 1.03 ausführlich zur Rücklagenbildung und zu Vermögenszuführungen bei steuerbegünstigten Körperschaften Stellung genommen. Dabei geht es insbes. um die Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung, Rücklagenbildung (Rücklagen i. S. des § 58 Nrn. 6 und 7 AO und sonstige Rücklagen) sowie Vermögenszuführungen (zulässige Vermögenszuführungen für alle Körperschaften und Vermögenszuführungen bei Stiftungen).