Zur Haftung des Vorsitzenden eines Sportvereins für rückständige Lohnsteuer
Leitsatz
1) Stark verselbständigte Untergliederungen (Abteilungen) eines eingetragenen Sportvereins haben keine steuerlichen Pflichten
i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 AO zu erfüllen, auch wenn sie selbst die Voraussetzungen für die Annahme eines nichtrechtfähigen
Vereins erfüllen.
2) Eine Haftungsinanspruchnahme der Abteilungsvorsitzenden nach § 35 AO kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sie nach außen
hin als Verfügungsberechtigte auftreten und tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, entweder Pflichten des gesetzlichen
Vertreters selbst zu erfüllen oder durch die Bestellung entsprechender Organe erfüllen zu lassen.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 47 Nr. 1 EFG 2002 S. 1134 EFG 2002 S. 1134 Nr. 18 YAAAB-10899
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