Betriebsveräußerung - Keine umsatzsteuerlich privilegierte Geschäftsveräußerung im Ganzen bei vorheriger Entnahme wesentlicher
Betriebsgrundlagen und anschließender Vermietung an den Unternehmenserwerber
Leitsatz
1. Für die Frage, ob eine Unternehmes-/Teilbetriebsübereignung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vorliegt, sind dieselben Grundsätze
maßgeblich wie bei § 75 AO und § 34 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
2. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt demzufolge nicht vor, wenn ein Steuerpflichtiger vor
der Betriebsübereignung ein für das Unternehmen wesentliches Betriebsgrundstück in das Privatvermögen entnimmt und es sodann
an den Unternehmenserwerber vermietet. Die Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftgütern kommt einer Übereignung nicht gleich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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