Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Geldwetten - Erfassung nur des nicht ausgeschütteten Teils der Spieleinsätze
Leitsatz
1) In die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Veranstaltung von Geldwetten sind nur die nicht als Gewinn an die
Wettteilnehmer ausgeschütteten Teile der Wetteinnahmen einzubeziehen.
2) Die Einsätze, die wieder als Gewinn ausgeschüttet werden, können, sofern dies aufgrund der Wettbedingungen von vornherein
feststeht, nicht als Entgelt für die an die Wettteilnehmer erbrachten Leistungen angesehen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 126 EFG 2003 S. 126 Nr. 2 IAAAB-10874
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