Kein Ausschluss bei Sozialhilfe eines behinderten, volljährigen Kindes
Leitsatz
Der Grenzwert für Bezüge eines volljährigen nicht behinderten Kindes nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, ab dem der Kindergeldanspruch
entfällt, ist auch auf volljährige behinderte Kinder anzuwenden. Bei der Berechnung dieses Grenzwerts sind Sozialhilfeleistungen
nicht zu berücksichtigen, da sie keine "Bezüge" i.S. dieser Norm darstellen. Dies folgt u.a. aus der Systematik des EStG.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 991 Nr. 15 NAAAB-10868
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FG Münster, Urteil v. 26.03.2002 - 15 K 5612/98 Kg
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