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FG Münster Urteil v. - 15 K 5341/00 G EFG 2003 S. 864

Gesetze: EStG § 15 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15

Immobilien:

Indizwirkung von Insiderwissen, Einbezug von Veräußerungen nach Ablauf der Fünfjahresfrist

Leitsatz

1) Der Zeitraum von sechseinhalb Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung von Eigentumswohnungen ist auch bei Vorliegen von Insiderwissen zu lang, um daraus auf eine bedingte Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs der Objekte schließen zu können.

2) Der Fünfjahreszeitraum stellt für die Drei-Objekt-Grenze keine absolute Beschränkung dar. Sind Indizien für das Vorliegen einer Gewerblichkeit gegeben, können weitere Objekte, die nach Ablauf der Fünfjahresfrist veräußert wurden, mitgezählt werden, wenn die Überschreitung der Fünfjahresfrist nur geringfügig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 864
TAAAB-10866

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 11.02.2003 - 15 K 5341/00 G

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