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FG MÜNSTER Urteil v. - 14 K 2913/99 E

Gesetze: AO § 41 Abs 2, EStG § 4 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 Nr 6, EStG § 4 Abs 5 Nr 6 Buchst b S 1, EStG § 4 Abs 5 Nr 6 Buchst b S 2, EStG § 4 Abs 5 Nr 6 Buchst b S 3, EStG § 9 Abs 5

Werbungskosten

Abzug der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

Leitsatz

Der Werbungskostenabzug nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 b S. 1 EStG kann bei Nichtvorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen nicht dadurch hergestellt werden, daß der Arbeitnehmer das Arbeitszimmer an seinen Arbeitgeber vermietet und dieser es ihm dann zur Nutzung überläßt. Ein entsprechender Vertrag ist als Scheingeschäft nach § 41 Abs. 2 AO für die Besteuerung unbeachtlich.

Fundstelle(n):
VAAAB-10848

Preis:
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FG MÜNSTER, Urteil v. 28.07.2000 - 14 K 2913/99 E

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