Bestimmung der berücksichtigungsfähigen Werbungskosten bei zeitanteiliger Selbstnutzung eines Ferienhauses
Leitsatz
1) Zur Selbstnutzung eines Ferienhauses, die zur anteiligen Versagung des Werbungskostenabzugs führt, gehört auch der Zeitraum,
in dem das Haus nicht genutzt wird, aber dem Steuerpflichtigen zur Verfügung steht.
2) Es ist sachgerecht, für jeden Leerstandstag 1/365-Anteil der Werbungskosten zu kürzen. Eine differenzierende Berechnung
etwa unter Berücksichtigung vermeintlich erhöhter Kosten während der Hauptsaison ist in der Regel nicht durchführbar.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 128 EFG 2002 S. 128 Nr. 3 EAAAB-10832
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