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BAG 22.10.1991 9 AZR 621/90

Urlaubsrecht; | Berechnung der Urlaubsdauer bei vollkontinuierlicher Wechselschicht (§ 3 BUrlG)

Ist die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers auf einen Zeitraum verteilt, der mit einer Kalenderwoche nicht übereinstimmt, muß für die Umrechnung eines nach Arbeitstagen bemessenen Urlaubsanspruchs auf längere Zeitabschnitte als eine Woche, ggf. auf ein Kalenderjahr, abgestellt werden (Fortführung von BAG AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG). Außer Betracht für die Berechnung der Urlaubsdauer müssen dabei die gesetzlichen Wochenfeiertage bleiben, weil hierfür gesetzliche Sonderregelungen bestehen. Tarifvertragsparteien sind, soweit dadurch nicht gesetzliche Urlaubsansprüche betroffen sind, nicht gehindert, auch tarifliche Ausschlußtatbestände für Bruchteile von Urlaubstagen (hier: Aufrundung von 0,5 Urlaubstagen an) zu treffen ().

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