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FG MÜNSTER Urteil v. - 13 K 7791/98 E, G, U EFG 2001 S. 381

Gesetze: FGO § 62 Abs 3, FGO § 56 Abs 2, FGO § 56 Abs 2 Satz 3

Finanzgerichtsverfahren

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung der versäumten Rechtshandlung durch Vorlage der Originalvollmacht

Leitsatz

Beantragt der Prozessbevollmächtigte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der ihm nach § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO gesetzten Ausschlussfrist zur Vorlage einer Prozessvollmacht, ist die versäumte Frist nicht i.S. des § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO nachgeholt, wenn lediglich eine Fotokopie der ursprünglich ausgestellten Vollmachtsurkunde zu den Akten gereicht wird.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 381
BAAAB-10820

Preis:
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FG MÜNSTER, Urteil v. 18.06.1999 - 13 K 7791/98 E, G, U

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