In Kapitalgesellschaft eingebrachte Grundstücke als Objekt i.S.d. "Drei-Objekte-Grenze"
Leitsatz
1) Auch in eine Kapitalgesellschaft eingebrachte Grundstücke gelten als Objekt i.S.d. "Drei-Objekte-Grenze", wenn der Einbringungsvorgang
steuerrechtlich als teilentgeltliches Geschäft zu beurteilen ist.
2) Die von einer Kapitalgesellschaft veräußerten Grundstücke sind in die Beurteilung der Gewerblichkeit von Grundstücksverkäufen
des beherrschenden Gesellschafters einzubeziehen, wenn die Kapitalgesellschaft bewusst zwischengeschaltet wurde.
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