Massgeblichkeit des Teilwerts des entnommenen Grund und Bodens für die bilanzierten Anschaf-fungskosten
Leitsatz
Im Rahmen einer Entnahme von Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen ist für den Ansatz der bilanzierten Anschaffungskosten
des entnommenen Grund und Bodens bei der Ermittlung des Ent-nahmegewinns (-verlustes) der durch Bescheid nach § 55 Abs. 5
EStG festgestellte Teilwert auch dann bindend, wenn er in unzutreffend festgestellt worden ist. Der Bescheid nach § 55 Abs.
5 EStG ist insofern Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für die Höhe der zu bilanzierenden Anschaf-fungskosten (Einlagewert)
zukommt.
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