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FG MÜNSTER Urteil v. - 12 K 792/98 E EFG 2000 S. 919

Gesetze: AO 1977 § 171 Abs 10, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 55 Abs 5, EStG § 55 Abs 6

Land- und Forstwirtschaft

Massgeblichkeit des Teilwerts des entnommenen Grund und Bodens für die bilanzierten Anschaf-fungskosten

Leitsatz

Im Rahmen einer Entnahme von Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen ist für den Ansatz der bilanzierten Anschaffungskosten des entnommenen Grund und Bodens bei der Ermittlung des Ent-nahmegewinns (-verlustes) der durch Bescheid nach § 55 Abs. 5 EStG festgestellte Teilwert auch dann bindend, wenn er in unzutreffend festgestellt worden ist. Der Bescheid nach § 55 Abs. 5 EStG ist insofern Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für die Höhe der zu bilanzierenden Anschaf-fungskosten (Einlagewert) zukommt.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 919
TAAAB-10801

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG MÜNSTER, Urteil v. 18.01.2000 - 12 K 792/98 E

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