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FG MÜNSTER Urteil v. - 11 K 5202/98 L EFG 2000 S. 556

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, LStDV § 2 Abs 1 S 2

Arbeitnehmer

Verzicht auf Ersatz von Kassenfehlbeträgen als Arbeitslohn

Leitsatz

Verzichtet ein Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern - teilweise - auf die Geltendmachung eines Kassenmankos, liegt Arbeitslohn nur insoweit vor, als dem Arbeitgeber ein entsprechender Ersatzanspruch gegenüber den Arbeitnehmern tatsächlich zustand und dieser auch durchsetzbar gewesen wäre. Dieses ist nicht der Fall, soweit der vom Arbeitgeber übernommene Anteil dem Prozeßrisiko in einem entsprechenden Mankoprozeß entspricht.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 556
KAAAB-10775

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG MÜNSTER, Urteil v. 25.02.2000 - 11 K 5202/98 L

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