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FG Münster Urteil v. - 11 K 5882/01 F EFG 2003 S. 74

Gesetze: EStG § 4 Abs 4a

Gewinnfeststellung:

Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen bei Überentnahmen einer Personengesellschaft - Nur einmalige (gesellschaftsbezogene) Berücksichtigung des Bagatellbetrags nach § 4 Abs. 4 a Satz 5

Leitsatz

Der Minderungsbetrag nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG ist, wenn die Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei Überentnahmen einer Personengesellschaft zu beurteilen ist, nicht jedem einzelnen Gesellschafter, sondern insgesamt nur einmal zu gewähren.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 263 Nr. 5
EFG 2003 S. 74
EFG 2003 S. 74 Nr. 2
KÖSDI 2003 S. 13632 Nr. 3
UAAAB-10750

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FG Münster, Urteil v. 27.09.2002 - 11 K 5882/01 F

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