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FG Münster Urteil v. - 11 K 5722/98 F, G EFG 2001 S. 1460

Gesetze: FördG § 2 Nr 2, FördG § 6, FördG § 4

Fördermittel:

Anspruchsberechtigung einer Besitzgesellschaft außerhalb des Fördergebiets im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Leitsatz

1) Ein Wirtschaftsgut gehört im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nur dann zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn es von dem investierenden Besitzunternehmen außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet überlassen wird und Besitz- und Betriebsunternehmen für die Dauer der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen betriebsvermögensmäßig miteinander verflochten sind.

2) Dieses ist nicht der Fall, wenn die Beteiligung an der Betriebsstätte weder notwendiges Betriebsvermögen bei der Besitzgesellschaft selbst noch Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters der Besitzgesellschaft darstellt.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1460
XAAAB-10749

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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 05.05.2000 - 11 K 5722/98 F, G

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