Anspruchsberechtigung einer Besitzgesellschaft außerhalb des Fördergebiets im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1) Ein Wirtschaftsgut gehört im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nur dann zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet,
wenn es von dem investierenden Besitzunternehmen außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet überlassen
wird und Besitz- und Betriebsunternehmen für die Dauer der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen betriebsvermögensmäßig
miteinander verflochten sind.
2) Dieses ist nicht der Fall, wenn die Beteiligung an der Betriebsstätte weder notwendiges Betriebsvermögen bei der Besitzgesellschaft
selbst noch Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters der Besitzgesellschaft darstellt.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1460 XAAAB-10749
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FG Münster, Urteil v. 05.05.2000 - 11 K 5722/98 F, G
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