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FG Münster Urteil v. - 11 K 3677/00 E EFG 2001 S. 1194

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 22 Nr 1, EStG § 22 Nr 1 S 1, EStG § 10 Abs 1

Vorweggenommene Erbfolge

Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente

Leitsatz

Soweit bei einer dauernden Last für erforderlich gehalten wird, dass der Übernehmer die wiederkehrenden Leistungen aus den Erträgen der übertragenen Wirtschaftseinheit - hier: Anteile an einer GmbH - erbringen kann, ist die Ertragsprognose auf den Zeitpunkt der Anteilsübertragung vorzunehmen. Dabei ist nicht nur auf die Ausschüttungen der Gesellschaft, sondern auch auf das auf den GmbH-Anteil entfallende Jahresergebnis der Gesellschaft abzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 343 Nr. 6
EFG 2001 S. 1194
EAAAB-10738

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FG Münster, Urteil v. 22.06.2001 - 11 K 3677/00 E

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