Begriff der Anzahlung unabhängig vom Baufortschritt und Anzahlung als Rechtsmissbrauch bei Zahlung ins Blaue hinein
Leitsatz
1) Eine Anzahlung i. S. von §§ 4 Abs. 2 FördG, 7a EStG setzt nicht voraus, dass diese nach dem Stand der Baumaßnahme bemessen
ist.
2) Die volle Kaufpreisvorauszahlung, die sich innerhalb der gesetzlichen Regelungen der MaBV bewegt, kann grundsätzlich nicht
rechtsmissbräuchlich sein.
3) Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn die Vertragsbeteiligten mit der Vereinbarung der Anzahlung einerseits erstreben, dass
der Erwerber frühzeitig in den Genuss der Sonderabschreibung nach dem FördG gelangt, während sie andererseits eine unverzügliche
und alsbaldige Realisierung des begünstigten Vorhabens - und damit der Anzahlung selbst - nicht beabsichtigen oder von einer
solchen nicht ausgehen können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1185 EFG 2003 S. 1185 Nr. 16 KÖSDI 2003 S. 13862 Nr. 9 WAAAB-10732
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