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FG Münster Urteil v. - 11 K 2209/00 E EFG 2001 S. 1202

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 12 Nr 2, EStG § 20 Abs 1

Kapitaleinkünfte:

Zurechnung von Zinserträgen bei darlehnsweiser Überlassung des zuvor geschenkt erhaltenen Geldbetrages an vom Schenker beherrschte GmbH

Leitsatz

Wird ein der Tochter von ihrem Vater schenkweise überlassener Geldbetrag von dieser ebenfalls als Darlehen einer juristischen Person - zu Konditionen wie zwischen fremden Dritten - überlassen, so liegt eine endgültige Vermögensverschiebung mit der Folge der Zurechnung der Zinserträge bei der Tochter vor. Es ist insoweit unbeachtlich, dass der Vater beherrschender Gesellschafter der juristischen Person ist.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1202
FAAAB-10729

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 22.06.2001 - 11 K 2209/00 E

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