Zurechnung von Zinserträgen bei darlehnsweiser Überlassung des zuvor geschenkt erhaltenen Geldbetrages an vom Schenker beherrschte
GmbH
Leitsatz
Wird ein der Tochter von ihrem Vater schenkweise überlassener Geldbetrag von dieser ebenfalls als Darlehen einer juristischen
Person - zu Konditionen wie zwischen fremden Dritten - überlassen, so liegt eine endgültige Vermögensverschiebung mit der
Folge der Zurechnung der Zinserträge bei der Tochter vor. Es ist insoweit unbeachtlich, dass der Vater beherrschender Gesellschafter
der juristischen Person ist.
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