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FG Münster Urteil v. - 11 K 1808/00 KG EFG 2001 S. 903

Gesetze: EStG § 3 Nr 11, EStG § 32 Abs 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1, SGB VIII § 39

Kindergeld

Nicht unwesentlicher Beitrag zum Kindesunterhalt bei erhöhtem Pflegegeld - keine Entlohnung der Pflegeeltern nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten

Leitsatz

1) Pflegeeltern leisten auch dann einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Kindesunterhalt, wenn das Pflegegeld aufgrund des besonderen erzieherischen Bedarfs, etwa bei Verhaltensauffälligkeiten, traumatischem Erlebnishintergrund, Autismus, hyperkinetischen Störungen, etc., im Einzelfall erhöht ist.

2) Die von den Oberlandesgerichten entwickelten Unterhaltstabellen bieten bei der Prüfung der Frage, ob die Pflegeeltern einen nicht unwesentlichen Anteil an den Unterhaltsaufwendungen des Pflegekindes tragen, keine sachgerechte Orientierungshilfe (a.A. , EFG 2000, 380).

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 903
RAAAB-10725

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 16.03.2001 - 11 K 1808/00 KG

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