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FG Münster Urteil v. - 11 K 1195/00 KG EFG 2001 S. 902

Gesetze: EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 1, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 2, SGB VIII § 39

Kindergeld

Kindergeld für in Dauerpflege genommene Kinder

Leitsatz

1) Das Unterhaltserfordernis des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist auch bei Zahlung des Regelpflegegeldsatzes erfüllt, wenn das Pflegegeld aufgrund des besonderen erzieherischen Bedarfes im Einzelfall erhöht wird.

2) Die Prüfung, ob die Pflegeeltern einen nicht unwesentlichen Anteil an den Unterhaltsaufwendungen des Pflegekindes tragen, erfolgt nicht in Anlehnung an die von den Oberlandesgerichten entwickelten Unterhaltstabellen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 902
NAAAB-10722

Preis:
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FG Münster, Urteil v. 16.03.2001 - 11 K 1195/00 KG

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